Transparenzhinweis
TRANSPARENZHINWEIS GEMÄSS VERODRDNUNG EU 2024/900 ZUR KOMMUNALWAHL BAYERN 2026
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting
politischer Werbung (TTPW-VO).
1. Der Sponsor: Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Bamberg Stadt, Abtsberg 51, 96049 Bamberg
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert: FREIE WÄHLER Bayern, Giesinger Bahnhofsplatz 8, 81539 München
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert: Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Bamberg Stadt, Abtsberg 51, 96049 Bamberg
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll: 1.12.2025 bis 10.3.2026
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben: -
6. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben: Druckkosten der Werbematerialien & entsprechende Plakatkampagne: ca. 8.000€
7. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben: Private Spenden von EU-Mitgliedern
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts
anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die
politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten
haben: Rechnungen der Druckerei und Großwerbeflächen
9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit: Kommunalwahl Bayern 8.3.2026
11. Weitere Informationen finden Sie im europäischen Archiv für politische Onlineanzeigen
12. Möglichkeit nicht konforme politische Anzeigen zu melden: Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politscher Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900] bitte direkt an kontakt@fw-bamberg.de / “Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden”
13. Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.
14. Bei der politischen Anzeige kamen keine Targeting- und/oder Anzeigenschaltungsverfahren zur Anwendung, die auf der Verwendung personenbezogener Daten beruhen.